Am Montag, 2. November 2020, treten bundesweit verschärfte Coronaverordnungen in Kraft.
In den Regelwerken der allermeisten Bundesländer bestätigt sich die Auslegung des DMFV, dass die Vereinsgelände für die individuelle Ausübung des Modellflugs – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – geöffnet bleiben dürfen. Die Erlaubnis des Modellflugs als Individualsport gilt auch außerhalb von Fluggeländen.
Einen entsprechenden Leitartikel findet Ihr auf der DMFV-Homepage unter https://www.dmfv.aero/allgemein/individueller-modellflug-auf-vereinsgelaenden-weiter-moeglich/
Weiter Infomationen zur neuen Coronaverordnung der FMSG-Alling findest Du im internen Bereich.